Liebe Leser,
nachdem die EN 9100 Transition stetig voranschreitet, möchten wir Sie über den letzten Stand informieren und auch in dieser Ausgabe Hinweise zur Normeninterpretation geben. Darüber hinaus informieren wir aus aktuellem Anlass auch über die neue Datenschutzgrundverordnung und die gesetzlichen Änderungen im Kaufrecht.
AeroImpulse ist in Bewegung. Hierzu erfahren Sie am Ende des Newsletters mehr.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung bei Ihrem QM System benötigen. Jetzt aber erst einmal viel Spaß beim Lesen.
Herzlichst,
Ihr
Prof. Martin Hinsch
Neues von der EN 9100
Status der EN 9100 Transition
Zwei Drittel des EN 9100 Transition-Zeitraums sind derweil verstrichen. Die endgültigen Fassungen der EN 9100er Normen sind jedoch noch immer nicht veröffentlicht. Mit der Publikation der finalen Version wird aktuell im 2. Halbjahr, möglicherweise aber auch erst 2019 gerechnet. Hintergrund sind nach wie vor Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Copyrights zwischen der internationalen ISO und der europäischen Normenvereinigung (CEN). Bis dahin werden die Zertifikate auf Basis der englischen EN 9100:2016 ausgestellt. In der Zwischenzeit geht es mit der Normenumstellung langsam, aber stetig voran. Per 1. März hatten 306 der rund 900 in Deutschland zertifizierten EN 91XX Betriebe den Übergang zur neuen Revision vollständig abgeschlossen. Dies entspricht etwa 40 %. Die Zahl der bereits durchgeführten Zertifizierungsaudits dürfte indes 10 – 15 % höher liegen, da zwischen Transition-Audit und OASIS Datenbankeintrag etwa 4 – 6 Wochen liegen.
Erste IAQG Auswertung bisheriger Auditbeanstandungen
Erste Auswertungen der IAQG ergaben vor allem Defizite in der Neuausrichtung und Vollständigkeit des Managementreviews (Kap. 9.3). Wie es scheint, wurden vielfach nicht alle erforderlichen Anforderungen berücksichtigt. Größere Bedeutung bei den Beanstandungen spielten auch der Umgang mit gefälschten Teilen (Kap. 8.1.4), Bewusstsein (Kap. 7.3) sowie der Umgang mit Chancen und Risiken (Kap. 6.1). Dass sich schwere Dramen bei solide vorbereiteten Betrieben abspielten, ist nicht bekannt.
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Tipps zur EN 9100
Kap. 7.1.6 Wissen der Organisation
Insbesondere kleine Betriebe haben vielfach Probleme mit der Anforderung zum Wissensmanagement. Um hier ein für Betrieb und Auditor nützliches und angemessenes Ergebnis zu erzielen, sollten alle Arbeitsbereiche auf betriebsrelevantes Wissen untersucht werden. Dieses sollte dann, z.B. in einer Excel-Datei getrennt nach Vertrieb, Entwicklung, Einkauf, usw. gelistet und deren Sicherungsort oder -maßnahme dokumentiert werden. Dabei sind auch Chancen und Risiken zu berücksichtigen (z.B. Wissensmonopole bei einzelnen Miarbeitern). Parallel dazu ist dann nicht nur der Ist-Zustand, sondern auch der Soll-Zustand sowie vorhandene oder geplante Tools (z.B. Intranet, Excel-Lösung, Schulung) festzuhalten. Im Folgenden sind dann entsprechend des PDCA-Kreislaufs Maßnahmen abzuleiten.
Kap. 8.7 Umgang mit Non-Conformities
Es gibt eine ganze Reihe von Auditoren, die darauf bestehen, dass nonkonforme Bauteile in einem mit Schloss gesicherten Bereich aufzubewahren sind, um, wie es die EN 9100 formuliert „deren unbeabsichtigten Gebrauch“ zu verhindern. Dafür ist jedoch nicht zwingend ein Schloss notwendig – grundsätzlich sollte hier eine hinreichende Teile-Kennzeichnung und Aufbewahrung in einem dafür ausgewiesenen Bereich ausreichend sein. Sollte es dennoch zur Verwendung kommen, kann nur ein beabsichtigter Gebrauch vorliegen, z.B. aufgrund mangelnder Personalqualifikation oder Vorsatz. Kein qualifizierter Werker entfernt von einem defekten Teil aus einem Sperrbereich unbeabsichtigt(!) das Sperr-Tag, um das Teil dann erneut zu verwenden. Bei Konflikten mit dem Zertifizierungsauditor sollte diese Argumentation angeführt werden.
Wichtige Gesetzesänderungen 2018
Kaufrechtliche Mängelhaftung in der Supply Chain
Am 1. Januar 2018 sind Gesetzesänderungen im Kaufrecht in Kraft getreten, die im Wesentlichen Regelungen zu den sogenannten „Einbaufällen“ darstellen.
Immer wieder hatten sich die Gerichte mit Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer zu beschäftigen, in denen es darum ging, dass eine mangelhafte Kaufsache nach dem Kauf in eine andere Sache eingebaut wurde. Regelmäßig war zu entscheiden, ob der Verkäufer -neben einer eventuell bestehenden Verpflichtung zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Kaufsache- zusätzlich zur Übernahme der Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Sache verpflichtet war. Für derartige Fälle hat der Gesetzgeber nun eine klare Lösung festgelegt. (…).
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Produkt und Website Relaunch
Seit wenigen Tagen ist unser neuer Internetauftritt mit einem leicht erweiterten Produktportfolio online. Parallel haben wir neue Kollegen eingestellt. Mit unseren inzwischen 10 Mitarbeitern fokussieren wir uns künftig nicht mehr nur auf die EN 9100 und das Luftrecht, sondern auch auf Human Factors Trainings, Lieferantenauditierung und allgemeines Lieferantenvertragsrecht.
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