Die Königsdisziplin luftfahrttechnischer Leistungserbringung
AeroImpulse – Ihr kompetenter Partner für EASA / LBA Zulassungen
Ihr Vorteil
Mit einer behördlichen Zulassung der European Aviation Safety Agency (EASA) oder des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Betriebe nicht nur Luftfahrtteile liefern, sondern schaffen auch die Voraussetzung, um als Systemlieferant aufzutreten. Denn mit einer dieser luftrechtlichen Betriebsgenehmigungen dürfen Unternehmen Approved Data erstellen bzw. eine EASA Form 1 ausstellen und damit auch komplexe Luftfahrt-Bauteile in Verkehr bringen. Die drei industriell üblichen Approvals sind dabei die des
- Subpart 21J für Entwicklungsbetriebe,
- Subpart 21G für Herstellungsbetriebe,
- Part 145 für Instandhaltungsbetriebe.
Unsere Kompetenz
AeroImpulse begleitet Sie auf dem Weg zu einer behördlichen Betriebsgenehmigung. Von unserer Branchenkompetenz und Begeisterung für luftfahrttechnisches Qualitätsmanagement profitieren unsere Kunden in einzigartiger Weise: durch jahrelange Projekt- und Zertifizierungserfahrung, fundierte Methodenkenntnisse und praktisches Wissen aus Audits. Wir sind der ideale Ansprechpartner, wenn Ihre Organisation eine Behördengenehmigung als luftfahrttechnischer Betrieb anstrebt. Wir unterstützen Sie im Bereich
- Beratung bei Erstzulassungen, Erweiterungen und Übertragungen
- Training für Mitarbeiter und Führungskräfte
- Auditierung – innerbetrieblich sowie Lieferanten
Ihre Herausforderungen
Wo ist das Problem?
Die Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung luftfahrttechnischer Produkte ist in Europa durch strenge Vorgaben der European Aviation Safety Agency (EASA) reglementiert. So benötigen Unternehmen, die als luftrechtlich selbständiger luftfahrttechnischer Betrieb am Markt auftreten wollen, eine Betriebsgenehmigung der EASA oder der nationalen Luftfahrtbehörde.
Fachkompetenz aufbauen
Zu den kapazitiven Belastungen kommen in der Regel fehlende Fachkenntnisse. Die Einarbeitung in die EASA Texte ist mühselig. Das Verstehen, Interpretieren und die praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Texte bereitet Betrieben ohne oder mit nur wenig luftfahrtindustrieller Erfahrung fast immer Probleme. Dies gilt für das EASA-Regelwerk selbst (Implementing Rules und deren Subparts) sowie insbesondere für das wichtige Interpretationsmaterial (Guidance Material / Acceptable Means of Compliance – AMC), welches nur in englischer Sprache vorliegt.
Kapazität schaffen
Wenn sich Ihr Unternehmen für eine Genehmigung nach einer dieser Betriebsarten entschieden hat und die Behörde keine grundsätzlichen Bedenken formuliert, müssen Sie einige Hürden im Bereich Ihres Qualitätsmanagements nehmen. Die Einführung von EASA Approvals bedeuten für jeden QM-Beauftragten daher über viele Monate eine komplizierte Zusatzaufgabe. Darüber hinaus müssen aber auch im gesamten Betrieb Prozesse adjustiert und Mitarbeiter sowie insbesondere Führungskräfte für ihre neuen Aufgaben qualifiziert werden.
Ihr Nutzen
Wir bereiten Sie bestmöglich auf das Behördenaudit vor
Sie benötigen eine luftfahrttechnische Betriebsgenehmigung?
Wir unterstützen Sie!
Unverbindliches Angebot unter:
+49 (0) 40 5131 52 91
Individuelle Beratung
Wir verfügen über tiefgehende Expertise im Aufbau regelwerkkonformer und auditsicherer Qualitätsmanagementsysteme in der Luftfahrtindustrie. Zugleich können wir umfassende Kenntnisse entlang des Prozesses für Betriebsgenehmigungen nach Subpart 21/J (Entwicklung), Subpart 21/G (Herstellung) oder Part 145 (Maintenance) vorweisen.
Bestmögliche Vorbereitung
Wir kennen die Branche und wir kennen die Regelwerke der European Aviation Safety Agency. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Erlangung einer luftfahrtbehördlichen Genehmigung – unabhängig davon, ob Ihr Betrieb als approved Designorganisation, Production Organisation oder Maintenance Organisation tätig werden möchte. Unsere Unterstützung umfasst Beratung, Auditierung und Training mit dem Ziel einer optimalen Vorbereitung auf das Zulassungsaudit durch EASA oder LBA.
Know-How Transfer
Profitieren Sie von umfassendem Know-how Transfer – eine Zusammenarbeit mit uns ist immer auch Qualifikation und Training im Bereich des Luftrechts, der Acceptable Means of Compliance (AMC) und des Guidance Materials (GM), aber ebenso in Hinblick auf allgemeines Qualitätsmanagement und Methodenkompetenz.
Kapazitäten für ihre Kernaufgabe
Schaffen Sie Kapazitäten für Ihre Kernaufgabe, wir kümmern uns um die aufwendigen Themen bei Ihrer luftfahrttechnischen Zulassung. Gemeinsam mit der Unterstützung von AeroImpulse konzentrieren Sie sich nur auf die wesentlichen Aspekte der Betriebszulassung. Minimieren Sie Ihren Aufwand für Einarbeitung und Interpretation der EASA-Vorgaben. Vermeiden Sie unnötige Maßnahmen oder „Verschlimmbesserungen“ an Ihrem Qualitätsmanagementsystem.
Wie wir Ihnen helfen
- Aufbau von EASA Regelwerk-Kenntnissen dabei Entwicklung eines Verständnisses für den Subpart 21 bzw. den Part 145,
- Anforderungen / Sichtweisen des LBA bzw. EASA-Betriebsprüfers verstehen und umsetzen,
- Erstellung eines Betriebshandbuchs,
- Aufbau innerbetrieblicher Systeme der Qualitätsüberwachung,
- Etablierung eines transparenten Dokumentenflusses einschließlich Abstimmung zwischen Design-Organisation und Herstellungs- bzw. Instandhaltungsbetrieb,
- Training und Qualifikation der Mitarbeiter in Hinblick auf Fachkenntnisse und betrieblicher Verfahren, insbesondere auch von Accountable Manager und Form 4-Halter
Kennen Sie schon unsere E-Learnings zum EASA Part 21 und 145?
- E-Learning zur Entwicklung nach EASA Part 21J
- E-Learning zur Herstellung nach EASA Part 21G
- E-Learning zur Instandhaltung nach EASA Part 145
- Video-animierte Clips mit Vertonung
- Mit allen wichtigen Anforderungen
- Automatischer Zertifikatsversand nach erfolgreichem Test
Unsere Leistungen
Wir bieten Unterstützung zu allen Fragen rund um EASA-Betriebsgenehmigungen!
Vorbereitung und Begleitung von EASA Betriebszulassungen
Wir sind der ideale Ansprechpartner für Ihr betriebliches Zulassungsvorhaben – ganz gleich, ob Sie eine Genehmigung als Design-, Production- oder Maintenance Organisation anstreben. Dabei legen wir Wert darauf, dass Sie sich mit den Ergebnissen unserer Unterstützung identifizieren und diese gegenüber den Luftfahrtbehörden eigenständig vertreten können. Daher erfolgt unsere Implementierungsbegleitung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit und laufendem Austausch mit den Zuständigen unserer Kunden.
Unsere Leistungen im Zuge der Implementierung behördlich anerkannter Qualitätssysteme ist die EASA Part 21 Beratung, z.B. (Auszug):
- Ständige Begleitung Ihres Genehmigungsprozesses von der Antragsstellung bis zur Abarbeitung der letzten Beanstandung nach dem Zulassungsaudit,
- Erstellung oder Erweiterung eines EASA-konformen Betriebshandbuchs (DOE, POE bzw. MOE) und Erstellung zugehöriger Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen,
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender Organisationsstrukturen in Hinblick auf luftrechtliche Anforderungen,
- Aufbau eines auditsicheren Systems zur Lieferantenauswahl und Lieferantenbewertung,
- Schaffung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Personalqualifikation,
- Bereitstellung praxiserprobter Checklisten oder Formblätter und Ausfüllanleitungen,
- Vorbereitung und Training der Mitarbeiter,
- Begleitung der Behörden-Audits (vorher Tipps und Tricks für ein erfolgreiches Audit).
Auditierung nach EASA Part 21 oder 145
Das Audit ist eines der schnellsten und wirksamsten Instrumente zur Identifizierung von Schwachstellen in einem Qualitätssystem. Dessen Nutzen steht und fällt jedoch mit der Auditorenqualifikation. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung luftfahrtbetrieblicher Audits nach Part 21 oder Part 145. Nutzen Sie unsere Audits als „Dry run“ für Ihr Zulassungsaudit oder zur laufenden Schwachstellenidentifizierung. Auch nach dem Erstaudit verlangen EASA und LBA von luftfahrtbehördlich zugelassenen Betrieben regelmäßige Auditierungen, wobei wir Sie gerne unterstützen. Mit qualifizierten EN 9100 Auditoren, die über fundierte Luftrechtskenntnisse verfügen, führen wir First und/oder Second Party Audits (externe Lieferantenaudits) fachkompetent mit der notwendigen Objektivität durch. Wir prüfen oder überwachen die Qualitätsfähigkeit Ihres Unternehmens oder das Ihrer wichtigsten Zulieferer auf Basis des EASA-Standards.
Luftrecht-Trainings
In nur wenigen Betrieben sind die Mitarbeiter mit den luftfahrtbetrieblichen Vorgaben und einer praxistauglichen Interpretation detailliert vertraut. Wir bringen Ihnen daher die Welt des luftfahrttechnischen Qualitätsmanagements in der Sprache des betrieblichen Alltags näher. AeroImpulse bietet dazu praxisorientierte Trainings für QM-Profis oder Anfänger. Unsere Schulungen werden von Trainern mit fundierten Luftrechtkenntnissen aus Theorie und Praxis durchgeführt.
Die Trainings gestalten wir in Art und Umfang sowie in Abhängigkeit der Zielgruppe nach den Bedürfnissen Ihres Betriebs. Hierzu bieten wir ein- oder mehrtägige Trainings an. Unser Trainingsspektrum umfasst klassische Luftrechtschulungen nach EASA Part 21/J (Entwicklung), 21/G (Herstellung) oder Part 145 (Instandhaltung). Darüber hinaus führt AeroImpulse Schulungen zu speziellen Design- oder Zulassungsaspekten, beispielsweise zum Safety Assessment oder zur Qualifikation und Zulassung von Bauteilen durch.
Die Schwerpunkte dieser Trainings bilden:
- Grundlagen des luftfahrttechnischen Qualitätsmanagements,
- Verstehen von Gesetzen sowie Guidance Material und AMC,
- Einführung in die Dokumentations- und Nachweisanforderungen,
- Bestandteile luftfahrttechnischer Qualitätssysteme,
- Genehmigungsvoraussetzungen,
- Anforderungen an die Lieferantenüberwachung,
- Umgang mit Änderungen der Zulassungsbasis,
- Rechte und Pflichten des Zulassungsinhabers im betrieblichen Alltag,
- Stolperfallen und richtiges Verhalten im behördlichen Zulassungsprozesse,
- Umsetzungsbeispiele aus der Praxis durch ständige Fallbeispiele und Praxislösungen.
Führungskräfte-Coaching zum EASA Part 21 oder 145
Das Führungspersonal von Betrieben, die eine Luftfahrtzulassung halten, muss von der EASA bzw. dem LBA ernannt werden. Die Ernennung erfolgt erst nach einem behördlichen Eignungsgespräch in dem der Manager die fachliche Eignung und die Kenntnisse des entsprechenden EASA Parts nachweisen muss. Von dieser Regelung sind der Accountable Manager (Geschäftsführung) und die sog. Form 4 Halter bzw. Postholder (QM-Beauftragter, Entwicklungs- / Produktionsleiter) betroffen. Gerade für Führungskräfte, die sonst wenig mit den Tiefen des Luftrechts konfrontiert werden, ist das LBA Eignungsgespräch eine Herausforderung. Wir bereiten Ihren Accountable Manager oder Ihre angehenden Form 4 Halter in Einzel- oder Kleingruppencoachings auf die behördlichen Interviews vor.
- Einführung in das luftfahrttechnische Qualitätsmanagement,
- Erläuterung des behördlichen Anspruchs an zugelassene Luftfahrtbetriebe,
- Detaillierte Auseinandersetzung mit den Vorgaben des jeweiligen EASA Parts,
- Grundlegende Inhalte des zugehörigen Interpretationsmaterials (Guidance Material und AMC),
- Rechte und Pflichten des Zulassungsinhabers im betrieblichen Alltag,
- Stolperfallen und richtiges Verhalten im Interview,
- Umsetzungsbeispiele aus der Praxis durch ständige Fallbeispiele und Praxislösungen.
Mit uns zur ETSO Zulassung
Wenn Sie eine ETSO Zulassung benötigen, helfen wir Ihnen mit Beratung, Training und Zulassungsbegleitung.
Was uns auszeichnet
Wir verfügen über langjährige Expertise in der Luftfahrtbranche
Wir machen bei der Kompetenz unserer Berater keine Kompromisse
Wir bieten unseren Kunden individuelle und passgenaue QM-Lösungen
Kennen Sie unsere Trainings?
Trainings zur Instandhaltung nach Part 145?
Sie wollen mehr wissen über…
Trainings zur Herstellung nach Part 21G?
Sie wollen mehr wissen über…
Human Factors E-Learning?
Sie wollen mehr wissen über…
Wir unterstützen Sie bei Ihren Herausforderungen
zuverlässig • pragmatisch • lösungsorientiert
Unsere Bücher
Kennen Sie schon unsere Bücher zum technischen Luftfahrtmanagement?