Grundlagen der Bauteilzulassung
- Welches sind die anwendbaren Vorgaben und auf welche Nachweismethode (Test, Assessment, Analyse, Berechnung, etc.) ist zurückzugreifen?
- Welches sind die konkret anzuwendenden Testanforderungen und wie ist der Nachweis praktisch auszugestalten, damit dieser am Ende im Einklang mit dem Luftrecht steht?
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Entwicklung in der Luftfahrtindustrie gemäß EASA Part 21J
Bauvorschriften und weitere Vorgaben vollständig identifizieren
In einem ersten Schritt sind die Vorschriften zu identifizieren. In diesem Zuge ist vor allem zu beachten, dass diese vollständig vorliegen. Dazu richtet sich der Blickwinkel zunächst auf die Spezifikation oder das Lastenheft des Kunden. Im besten Fall sind hierin schon alle Vorgaben aufgeführt. Oftmals wird jedoch nur die oberste Ebene, nämlich die anwendbaren EASA-Bauvorschriften (Certification Specification – CS) genannt. Beim Bau großer Flugzeuge (Airbus, Boeing) sind dies vor allem die CS-25 und die CS-ETSO, die auf der EASA-Homepage abrufbar sind. Auf die Angabe weiterführender, ebenfalls zwingend notwendiger Vorgaben wird jedoch vom Kunden bisweilen verzichtet. Dann müssen die anwendbaren Paragraphen der Bauvorschriften herangezogen werden, weil dort weiterführende Normen und Vorgabedokumente genannt sein können. So wird z.B. in den Bauvorschriften für ETSO-Produkte nicht selten auf ein SAE- oder ein RTCA-Dokument verwiesen (z.B. SAE APR4761 System Safety Assessment oder die RTCA DO 160 Environmental Conditions and Test Procedures of Airborne Equipment). Diesen sind dann detailliertere Hinweise zur Konstruktion und/oder der Nachweisführung zu entnehmen. Falls Unklarheiten im Hinblick auf die Anwendbarkeit bzw. Gültigkeit einzelner Bauvorschriften oder weitergehender Vorgaben bestehen, sollte der Zulieferer stets den Kunden bzw. dessen zuständigen 21J Entwicklungsbetrieb zu Rate ziehen.
Auswahl der Nachweismethode und -bedingungen
In einem zweiten Schritt geht es darum, die Nachweismethode zu bestimmen. Bei Bauteilen handelt es sich in der Regel um Tests, Analysen und Berechnungen. Die genaue Art der Nachweisführung sollte sich unmittelbar aus der Spezifikation oder dem Lastenheft des Kunden ergeben. Werden dort indes keine eindeutigen Angaben zur Nachweismethode gemacht, sondern auf einen Paragraphen in den Bauvorschriften oder auf ein SAE oder RTCA Dokument verwiesen, so sind diese durch den Betrieb selbst zu interpretieren und/oder die notwendigen Angaben vom Kunden einzufordern. Im Übrigen ist ggf. auf besondere Bedingungen beim späteren Einsatz des Equipments zu achten (z.B. Kabine oder außerhalb des Druckbereichs), da sich diese i.d.R. auf die Testanforderungen auswirken.
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Luftrechtlich anerkannte Durchführung der Nachweiserbringung
Verfügt ein Zulieferer hier nicht über ausreichende Erfahrung und sollen luftrechtliche anerkannte Nachweisführungen auch zukünftig nicht Bestandteil des täglichen Geschäfts werden, ist es angeraten, auf einen externen Spezialisten zurückzugreifen. Es gibt zertifizierte Unternehmen, die ihr Leistungsspektrum speziell auf die Erbringung von luftfahrtspezifischen Tests, Safety Assessments, Analysen und Berechnungen ausgerichtet haben. Für die Auswahl eines solchen Spezialisten steht Ihnen AeroImpulse mit Expertenrat zur Seite.
Zulieferer, die häufiger luftrechtliche Nachweise erbringen wollen, müssen in einem längerfristigen Prozess ihre Kompetenzen aufbauen, vor allem mittels Schulung sowie durch Wissenstransfer mit Hilfe des Kunden oder externer Spezialisten. Wer sich langfristig als anerkannter Luftfahrtzulieferer mit Kompetenzen in der Herstellung, Konstruktion und Nachweisführung etablieren möchte, sollte sich überdies als EN 9100 Betrieb zertifizieren lassen sowie ggf. auch eine luftrechtliche 21G Herstellungszulassung erlangen. AeroImpulse unterstützt nicht nur beim Arbeiten mit Bauvorschriften, SAE- und RTCA-Dokumenten, sondern bietet zugleich umfangreiche Beratung und Begleitung für eine EN9100 und 21G Implementierung. Bis eigenes Know-how beim Zulieferer aufgebaut ist, kommt es darauf an, sich während des Projekts eng mit dem Design Engineering des Kunden (oder dessen Musterprüfleitstelle) abzustimmen, um das Risiko böser Überraschungen am Ende des Projekts zu minimieren.
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